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Menschenrechte

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Die Europäische Union (EU) beruht auf Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union besagt: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.“

Diese Werte sind eng miteinander verknüpft und bieten dem innen- und außenpolitischen Handeln der EU Orientierung.

Die EU-Verträge und die Charta der Grundrechte der EU, welcher derselbe Wert wie den Verträgen verliehen wird, bilden das Fundament für das Handeln der EU in diesem Bereich. Die Charta verankert die Grundrechte der Menschen in der EU. Sie ist ein modernes und umfassendes Mittel zum Schutz und zur Förderung der Rechte und Freiheiten der Menschen im Hinblick auf Veränderungen in der Gesellschaft, den sozialen Fortschritt sowie wissenschaftliche und technologische Entwicklungen.

Die Charta wird in Verbindung mit nationalen und internationalen Systemen zum Schutz der Grundrechte angewandt, einschließlich der Europäischen Menschenrechtskonvention.