Das LfSt Niedersachsen hat in einer aktuellen Verfügung ausführlich dazu Stellung genommen, welche steuerlichen Besonderheiten bei der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder in digitaler Form zu beachten sind. Danach gilt Folgendes:
Wird für Geschäftspartner und Kunden eine betriebliche Losveranstaltung durchgeführt, stellt sich die Frage, ob der Gewinner in Höhe seines Gewinns Betriebseinnahmen versteuern muss oder ob der Gewinn rein privater ...
Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an ...
Die Gewinnerzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, die anhand objektiver Beweiszeichen im Wege der Einzelabwägung zu ermitteln ist. Freiberufliche Besonderheiten können rein betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte im Einzelfall überlagern.
Wenn ein betriebliches Grundstück einer GmbH & Co. KG durch zugunsten eines oder mehrerer Kommanditisten eingeräumte Grundschulden zur Absicherung des Erwerbs der Kommanditanteile belastet wird, können die zur ...
Das FG Berlin-Brandenburg hat sich ausführlich zu den Voraussetzungen der Zurechnung von Vermietungseinkünften beim Treugeber in den folgenden Grundsätzen geäußert.
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Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
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§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter zu behandeln sind. Entsprechendes gilt für Sonderbetriebsausgaben des (Sonder-)Mitunternehmers, die Gesamthandseinkünfte der Gesellschaft sind. Maßgebend ist insoweit eine auf den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft bezogene Betrachtung. So lautet ein aktuelles Urteil des BFH.